allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von xoning - koning blaseotto gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die xoning - koning blaseotto gegenüber einem Vertragspartner erbringt.
1.2
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei xoning - koning blaseotto angefordert und im Internet unter http://www.xoning.com/ abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von xoning - koning blaseotto per E-Mail oder über die Internet-Adresse http://www.xoning.com/ mitgeteilt und treten frühestens vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.
1.3
Von xoning - koning blaseotto kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte (Geschäftsbedingungen und Entgelte) berechtigen den Vertragspartner von xoning - koning blaseotto, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von xoning - koning blaseotto jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.
2. Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn xoning - koning blaseotto nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. xoning - koning blaseotto behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen.
2.2
Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Entgeltbestimmungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.3
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfordern einen Schriftverkehr.
3. Preise und Zahlung
3.1
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist xoning - koning blaseotto berechtigt, die Preise anzupassen.
3.2
Zahlungen sind mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen.
3.3
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch xoning - koning blaseotto. Bei Zahlungsverzug ist xoning - koning blaseotto berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung.
3.4
Außerdem ist xoning - koning blaseotto bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
3.5
Ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber xoning - koning blaseotto und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von xoning - koning blaseotto nicht anerkannter Mängel.
3.6
Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei xoning - koning blaseotto zu erheben. Bei Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und dem Betrag nach an. xoning - koning blaseotto wird in der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird xoning - koning blaseotto diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.
4. Lieferung
4.1
Gelieferte Waren und Diensten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von xoning - koning blaseotto.
4.2
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von xoning - koning blaseotto entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens xoning - koning blaseotto von Dritten vorgenommen wurden.
4.3
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert aufgezeigt hat.
5. Rücktritt
5.1
xoning - koning blaseotto ist berechtigt, vom Vertrag (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung) zurückzutreten, wenn
a.5.2
die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
b.
begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von xoning - koning blaseotto weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt.
c.
über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
d.
der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Abgesehen von den Schadenersatzansprüchen von xoning - koning blaseotto werden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)leistungen vertragsgemäß abgerechnet und sind zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von xoning - koning blaseotto erbrachte Vorbereitungshandlungen. xoning - koning blaseotto steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen.
5.3
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von xoning - koning blaseotto zu verantworten sind, oder tritt xoning - koning blaseotto berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für xoning - koning blaseotto entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 25% des Gesamtauftragswerts als vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Erfüllung des Vertragsgegenstandes ist ein Rücktritt seitens des Vertragspartners ausgeschlossen.
5.4
Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, xoning - koning blaseotto zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist.
6. Haftung
xoning - koning blaseotto haftet für Schäden grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz
xoning - koning blaseotto behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
8. Gewährleistung
8.1
Bei von xoning - koning blaseotto erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei xoning - koning blaseotto.
8.2
xoning - koning blaseotto übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
a.8.3
allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.
b.
mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet.
c.
jederzeit und fehlerfrei funktioniert.
Weiters übernimmt xoning - koning blaseotto keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
8.4
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1
Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
9.2
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.
9.3
xoning - koning blaseotto ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
9.4
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, jede Änderung seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform, bis zur endgültigen Erfüllung des Vertrages xoning - koning blaseotto umgehend mitzuteilen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von xoning - koning blaseotto als anerkannt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.
9.5
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
9.6
Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Benötigte Texte und Bilder werden vom Vertragspartner bereitgestellt. Die Übergabe des Webauftritts an den Vertragspartner erfolgt wahlweise entweder auf Diskette oder per Email (komprimierte Datei). Falls nicht anders vereinbart ist die Übertragung der Web-Site auf den Web-Server nicht Gegenstand dieses Vertrages.
10.2
Der Vertragspartner allein ist für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.
10.3
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Vertragspartner zu zahlen.
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Stand: September 2009
